Im Schadensersatzstreit um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP wird nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der Bundesgerichtshof setzte ein entsprechendes Verfahren aus und legte es den Luxemburger Richtern zur Klärung europarechtlicher Fragen vor. Eine 65-jährige Patientin klagt auf Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland, weil dieser das – inzwischen insolvente – Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) nicht ausreichend überprüft habe.
PIP-Brustimplantate: Viele Frauen leben immer noch im Ungewissen
Ich habe die PIP-Brustimplantate nie verwendet, weiß aber, dass viele britische Privatklinik-Ketten diese Implantate benutzt haben. Leider verbergen sich auch unter einigen Rofill-Implantaten PIP-Silikon-Implantate, und viele Frauen wissen noch immer nicht, ob sie Skandal-Implantate tragen. Weiterlesen→