In Italien wurde ein Gesetz verabschiedet, das eine Strafe von 20.000€ und drei Monate Berufssperre für Chirurgen vorsieht, die Minderjährigen medizinisch nicht indizierte Brustimplantate einsetzen. Lediglich Eingriffe, die nicht unter die Schönheitschirurgie fallen (z.B. bei Missbildungen) sind ausgenommen.

Brustvergrößerung bei Minderjährigen ist in Italien per Gesetz verboten

In Deutsch­land äu­ßer­te das Ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um al­ler­dings Be­den­ken, dass ein sol­ches Ge­setz auch hier­zu­lan­de durch­ge­setzt wer­den kön­ne. Dem­nach wi­der­sprä­che es vor al­lem dem Recht auf Selbst­be­stim­mung und der Be­rufs­frei­heit für Me­di­zi­ner.

Die Fach­ge­sell­schaft DGÄPC ar­gu­men­tiert, dass se­riö­se Äs­the­tisch-Plas­ti­sche Chir­ur­gen kei­nen kör­per­for­men­den Ein­griff durch­füh­ren, be­vor das Wachs­tum des Pa­ti­en­ten ab­ge­schlos­sen ist. Zu­dem sind laut der DGÄPC im ärzt­li­chen All­tag Min­der­jäh­ri­ge mit Wunsch nach kör­per­li­cher Ver­än­de­rung ei­ne Min­der­heit (un­ter 1 Pro­zent al­ler Pa­ti­en­ten).